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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Ewers,
Am Friedhof 10, 33165 Lichtenau-Husen
Tel.: 0529 29 326 650
E-Mail:
Website: www.ewers-gruppe.de

1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Bedingungen erkennt die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH nur dann an, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Alle mündlichen Zusicherungen, Erklärungen und Nebenabreden von Vertretern, Verkaufspersonal sowie Mitarbeitern der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH sind nur dann verbindlich, wenn die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Dieses gilt gleichermaßen für eine Abänderung dieser Klausel. Ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde/Auftraggeber zusammen mit dem Angebot. Bei ständiger Geschäftsbeziehung mit Unternehmen genügt die einmalige ausdrückliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Vertragsbeziehungen. Darüber hinaus können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH im Internet unter www.ewers-gruppe.de eingesehen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH gelten in gesetzlichem Rahmen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

2. Die Angebote der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH sind freibleibend und gelten jeweils vorbehaltlich der technischen und rechtlichen Realisierung. Inhalte, Angaben und Unterlagen, die im Angebot als Grundlagen erwähnt sind beziehungsweise als Bestandteile zum Angebot gelten, sind grundsätzlich für die Vertragsparteien bindend. Dem Angebot liegen die schriftlichen Angaben des Kunden/Auftraggebers sowie die Auskünfte bei der örtlichen Einweisung und die zur Verfügung gestellten Baupläne und Massenberechnungen zugrunde. Auflagen in behördlichen Genehmigungen, welche im angebotenen Leistungsumfang nicht enthalten sind, müssen separat vergütet werden, gelten aber als beauftragt, sofern die Auflagen den Auftragsgegenstand betreffen und die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH sich zur Leistungserbringung bereit erklärt. Die für die Ausübung erforderlichen Unterlagen sind der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH rechtzeitig zu übergeben, sodass diese sie noch vor Beginn der Arbeiten überprüfen und Vorbereitungshandlungen treffen kann. Mit den vertraglichen Leistungen kann erst nach Vorliegen aller erforderlichen rechtskräftigen Genehmigungen begonnen werden. Umstände außer den vom Kunden/Auftraggeber genannten beziehungsweise für die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH äußerlich erkennbaren Erschwernissen und besonderen Risiken, die auf die Kalkulation besonderen Einfluss nehmen und die Arbeiten erschweren können wie insbesondere erschütterungs- oder explosionsgefährdende Anlagen, umweltgefährdende oder belastete Stoffe, Versorgungsleitungen, Kabel, Luftschutzeinrichtungen und Risiken, welche sich aus falschen und/oder unvollständigen Inhalten, Angaben und Unterlagen ergeben können, gehen ausschließlich zu Lasten der Kunden/Auftraggebers. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Angebotspreis enthalten. Ist der Kunde Unternehmer und gibt die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH lediglich den Nettopreis an, so 2 ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht in den Angebotspreis eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. In Angeboten und zwischen den Parteien zustande gekommenen Verträgen angegebene Mengen werden nach tatsächlichen Einheiten schlussabgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß beziehungsweise nach abgefahrener Masse. Eventuell durch unerwartet andere Bodenbeschaffenheit anfallende Mehraufwendung bei Erdaushub und Erbabfuhr werden nach Mengen gesondert berechnet. Für Angebote der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH gilt eine beschränkte Bindungsfrist, innerhalb derer das Angebot angenommen wird. Diese beträgt einen Monat ab dem Erstellungsdatum.

3. Der Kunde/Auftraggeber hat die zur Ausführung notwendigen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und das Trennen der Versorgungsleitungen zu veranlassen. Gebühren und Kosten für behördliche Genehmigungen und das Trennen der Versorgungsleitungen hat der Kunde/Auftraggeber zu tragen. Der Kunde/Auftraggeber hat alle technischen Voraussetzungen, die für die ordnungsgemäße und gefahrenlose Durchführung des Auftrags erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr herzustellen und während der Ausführung bis zur Beendigung der Arbeiten aufrecht zu erhalten. Der Kunde/Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen und die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Darüber hinaus ist der Kunde/Auftraggeber dafür verantwortlich, dass Boden-, Platz und sonstige Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtswegen - ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze - eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrags gestatten. Insbesondere ist der Kunde/Auftragnehmer dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Leistungsort sowie den Zufahrtswegen dem auftretenden Bodendruck und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Schließlich ist der Kunde/Auftraggeber verantwortlich für alle Angaben über unterirdische Kanalschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen, Schächten und sonstigen Hohlräumen hat der Kunde/Auftraggeber unaufgefordert hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für oberirdische Freileitungen. Versäumt der Kunde/Auftraggeber schuldhaft diese Hinweispflicht, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, auch für Sach- und Folgeschäden an Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsvorrichtungen sowie Vermögensschäden. Angaben und Erklärungen Dritter, deren sich der Kunde/Auftraggeber zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärungen des Kunden/Auftraggebers. Verletzt der Kunde/Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, insbesondere seine Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten, haftet er der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH gegenüber für jeden daraus entstehenden Schaden. Pläne, insbesondere solche über Ver- und/oder Entsorgungsleitungen werden bauseits vor Beginn zur Verfügung gestellt. Der Kunde/Auftraggeber versichert der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH ausdrücklich, dass alle zur Durchführung und/oder Abwicklung der Leistungen notwendigen Informationen, insbesondere behördliche und rechtsverbindliche Anordnungen, zur Verfügung gestellt worden sind. Weiterhin ist der Vertragspartner/Kunde verpflichtet, die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH über alle Veränderungen des jeweiligen Sachstandes, welche die Durchführung und/oder Abwicklung der in Auftrag gegebenen Leistungen beeinflussen können, unverzüglich zu informieren.

4. Das abzufahrende Material darf nicht kontaminiert sein. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH vor der Auftragsannahme, bei nachträglichen Änderungen unverzüglich zu informieren, wenn Behörden oder private Dritte eine anderweitige Entsorgung und/oder Verwertung fordern. Abfälle und Reststoffe bleiben bis zur endgültigen Entsorgung und vollständigen Bezahlung im Eigentum des Kunden/Auftraggebers. Die Verjährungsfrist für den Freistellungsanspruch beträgt 5 Jahre, soweit gesetzlich eine längere Verjährungsfrist nicht vorgeschrieben ist. Das Eigentum an zu entsorgenden Materialien verbleibt bei dem Kunden/Vertragspartner. Erforderliche Genehmigungen sind bauseits einzuholen und der Firma Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH vor Baubeginn zur Verfügung zu stellen. Sollte es zu Einstellungen, Verzögerungen und/oder Aussetzungen der Leistungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH, insbesondere durch 3 behördliche Anordnungen oder Einsprüche Dritter kommen, ist die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH von allen Ersatzforderungen und Schadenersatzforderungen freigestellt. Die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen bzw. die weitere Durchführung und/oder Abwicklung auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beauftragung beziehungsweise der Verdacht besteht, dass es aufgrund ihrer Tätigkeit zu einer Ordnungswidrigkeit und/oder zu einer sonstigen rechtlichen Beanstandung kommen kann.

5. Die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH verpflichtet sich, das zur Einhaltung der vereinbarten Zwischen- und Endtermine erforderliche Personal und die notwendigen Geräte jeweils auf der Baustelle vorzuhalten. Verzögert sich die Erbringung der Leistung durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die nicht von der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH zu vertreten sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Ausführung des Auftrags von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH in Verzug geraten ist. Werktage, an denen aus witterungsbedingten Gründen der Fortgang der Arbeiten unterbrochen oder behindert wird, berechtigen die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH zu jeder Jahreszeit zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.

6. Die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH verpflichtet sich, alle ihr erteilten Aufträge unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik fachgerecht unter Berücksichtigung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen auszuführen. An die Anweisungen des Kunden/Auftraggebers, die sich auf die technische Durchführung unserer Leistungen beziehen, ist die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH nicht gebunden, es sei denn, sie bezögen sich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH behält sich das Recht vor, sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen.

7. Für sämtliche Leistungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH wird soweit rechtlich möglich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dies gilt auch für das sogenannte geistige Gut. Der Vertragspartner/Kunde kann erst nach vollständigem Ausgleich der Forderung der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH über die Leistungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH frei verfügen. Nach angezeigter Fertigstellung sind die Arbeiten seitens des Kunden/Auftraggebers innerhalb von zehn Tagen abzunehmen. Der Kunde/Auftraggeber kann die Abnahme auch formfrei oder stillschweigend erklären. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Werk ganz oder teilweise in Gebrauch genommen oder mit Nachfolgearbeiten begonnen wird.

8. Die Rechnungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH sind, soweit nichts anderes vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH zu zahlen. Die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der erbrachten und prüfbar nachgewiesenen Leistungen zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind sofort nach Zugang der Zahlungsaufforderungen zu begleichen. Für den Fall, dass die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH Tatsachen bekannt werden, die objektiv geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden/Auftraggebers wesentlich zu mindern, ist die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte - die Arbeiten bis zur Zahlung zu unterbrechen, - noch ausstehende Arbeiten nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder - geeignete Sicherheiten zu fordern. Beanstandungen aller Art an den Leistungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH berechtigen grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Zahlungsziels. Bei Überweisungen und/oder der 4 Entgegennahme von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH endgültig gutgeschrieben worden ist. Der Vertragspartner/Kunde ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen nur dann berechtigt, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt nach Ratenzahlungsvereinbarung der Vertragspartner/Kunde schuldhaft in Zahlungsverzug, so ist die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn und soweit die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH ihre Leistungen erbracht hat oder der Kunde/Auftraggeber vorleistungspflichtig ist. Verzugszinsen werden mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet soweit der Kunde/Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 288 Abs. 1 BGB ist. Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet soweit der Kunde/Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB ist. Angebote und Rechnungen werden durch die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH grundsätzlich schriftlich mit einer Briefpost übermittelt, es sei denn, der Auftraggeber/Kunde erklärt sich mit der Übermittlung über einen anderen Übermittlungsweg einverstanden. Die Angebote und Rechnungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH müssen von dem Auftraggeber/Kunden entsprechend seine für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten aufbewahrt werden.

9. Die Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH setzt den Auftraggeber/Kunden davon in Kenntnis dass die zur Leistungserbringung benötigten Daten gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gespeichert werden und erst auf Verlangen des Vertragspartners/Kunden nach Abschluss der Arbeiten und Ausgleich aller Forderungen der Ewers Tiefbau & mobile Saugbagger GmbH gelöscht werden.

10. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Parteien ausschließlich 33165 Lichtenau soweit die Parteien berechtigt sind, hierüber eine Gerichtsstandvereinbarung zu treffen. Andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

11. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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